Gruppenarbeitsverhältnisse

Gruppenarbeitsverhältnisse
besondere Formen des  Arbeitsverhältnisses.
- 1. Eigengruppe: Arbeitnehmer bieten als Gruppe ihre Arbeitsleistung an (z.B. Musikkapelle). Einzelkündigungen sind in diesem Fall im Zweifel ausgeschlossen; liefert ein Gruppenmitglied einen Kündigungsgrund, so kann die ganze Gruppe gekündigt werden.
- 2. Betriebsgruppe (Akkord-Gruppe): Der  Arbeitgeber schließt eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammen (z.B. Akkordkolonnen im Baugewerbe) und entlohnt sie nach dem von der Gruppe erzielten Arbeitsergebnis ( Gruppenakkord).
- In diesem Fall ergeben sich besondere Probleme bei der Haftung für Schäden, die bei der Gruppenarbeit entstehen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Akkordgruppe — ⇡ Gruppenarbeitsverhältnisse …   Lexikon der Economics

  • Betriebsgruppe — ⇡ Gruppenarbeitsverhältnisse …   Lexikon der Economics

  • Eigengruppe — ⇡ Gruppenarbeitsverhältnisse …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”