- Gruppenarbeitsverhältnisse
- besondere Formen des ⇡ Arbeitsverhältnisses.- 1. Eigengruppe: Arbeitnehmer bieten als Gruppe ihre Arbeitsleistung an (z.B. Musikkapelle). Einzelkündigungen sind in diesem Fall im Zweifel ausgeschlossen; liefert ein Gruppenmitglied einen Kündigungsgrund, so kann die ganze Gruppe gekündigt werden.- 2. Betriebsgruppe (Akkord-Gruppe): Der ⇡ Arbeitgeber schließt eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammen (z.B. Akkordkolonnen im Baugewerbe) und entlohnt sie nach dem von der Gruppe erzielten Arbeitsergebnis (⇡ Gruppenakkord).- In diesem Fall ergeben sich besondere Probleme bei der Haftung für Schäden, die bei der Gruppenarbeit entstehen.
Lexikon der Economics. 2013.